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Auf einen Blick

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Kirchengemeinderat (Amtsperiode 2022-2028)

Manfred Cramer

stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderates

Kinder- und Familienausschuss

 

 

 

 

Robert Mayer

Bauausschuss

 

 

 

 

Thomas Schroeder

Bauausschuss

Delegierter zur Borner Runde

Delegierter zur Stadtteilkonferenz

Verwaltungsausschuss

 

 

 

 

Pastor i. V. Dietrich Kreller

Vorsitzender des Kirchengemeinderats

Seit dem 1. 10. 2023 Pastor im Vertretungsdienst

Mathias Dahnke (zur Zeit nicht im Dienst)

Vorsitzender des Kirchengemeinderates

Bauausschuss

Gottesdienstausschuss

Kinder- und Familienausschuss

Öffentlichkeitsausschuss

Regionaler Jugendausschuss

Verwaltungsausschuss

Bernd Meier

Bauausschuss

Beauftragter für Tansania und oicocredit

 

 

 

Valentina Wassiljew

Kinder- und Familienausschuss

 

 

 

 

Lea Wegener

Regionaler Jugendausschuss 

 

 

 

 

Was ist der Kirchengemeinderat?

Seit der Gründung der Nordkirche am 27.5.2012 heißt die Leitung der Kirchengemeinde nicht mehr Kirchenvorstand, sondern heißt jetzt Kirchengemeinderat.

 

Der Kirchengemeinderat oder auch kurz "KGR" wird alle 6 Jahre von den Kirchenmitgliedern, die 16 Jahre oder älter sind, gewählt. Die einzelnen Kandidaten werden von der Gemeinde vorgeschlagen.

 

Die letzte Wahl fand am 1. Sonntag im Advent 2022 statt.

 

In den Kirchengemeinderat wurden sieben Mitglieder gewählt und ein Mitglied nachberufen. Die beiden Pastoren sind gesetzte Mitglieder. Damit umfasst der Kirchengemeinderat der Maria-Magdalena-Kirche zehn Mitglieder.

 

Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. (Abschnitt 2, Verfassung Nordkirche). Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://kirchenrecht-nordkirche.de/document/24017#s00000087

 

Neben den Pastoren sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder. 


Um die Arbeit des Kirchengemeinderates besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.