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stellvertretender Vorsitzender des Kirchengemeinderates
Kinder- und Familienausschuss
Bauausschuss
Bauausschuss
Delegierter zur Borner Runde
Delegierter zur Stadtteilkonferenz
Verwaltungsausschuss
Vorsitzender des Kirchengemeinderats
Seit dem 1. 10. 2023 Pastor im Vertretungsdienst
Vorsitzender des Kirchengemeinderates
Bauausschuss
Gottesdienstausschuss
Kinder- und Familienausschuss
Öffentlichkeitsausschuss
Regionaler Jugendausschuss
Verwaltungsausschuss
Bauausschuss
Beauftragter für Tansania und oicocredit
Kinder- und Familienausschuss
Regionaler Jugendausschuss
Seit der Gründung der Nordkirche am 27.5.2012 heißt die Leitung der Kirchengemeinde nicht mehr Kirchenvorstand, sondern heißt jetzt Kirchengemeinderat.
Der Kirchengemeinderat oder auch kurz "KGR" wird alle 6 Jahre von den Kirchenmitgliedern, die 16 Jahre oder älter sind, gewählt. Die einzelnen Kandidaten werden von der Gemeinde vorgeschlagen.
Die letzte Wahl fand am 1. Sonntag im Advent 2022 statt.
In den Kirchengemeinderat wurden sieben Mitglieder gewählt und ein Mitglied nachberufen. Die beiden Pastoren sind gesetzte Mitglieder. Damit umfasst der Kirchengemeinderat der Maria-Magdalena-Kirche zehn Mitglieder.
Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchengemeinderat in allen Fragen des gemeindlichen Lebens. (Abschnitt 2, Verfassung Nordkirche). Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://kirchenrecht-nordkirche.de/document/24017#s00000087
Neben den Pastoren sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindeglieder.
Um die Arbeit des Kirchengemeinderates besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse. In diesen Ausschüssen können auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchengemeinderat angehören.